Allgemeine Geschäftsbedingungen der BauschiIdvermietung GmbH & Co. KG
2. Dem Mieter obliegt die gesamte Verantwortung bezüglich etwa notwendiger behördIicher Genehmigungen. Die Bauschildvermietung GmbH & Co. KG treffen insoweit keine Verpflichtungen.
3. Die Mietdauer wird nach Monaten festgelegt. Für jeden angefangenen Monat wird der vereinbarte Monatsmietzins in voller Höhe fällig. Der Mietzeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung des Bauschlides und endet gemäß Vereinbarung.
4. Der gesamte Mietzins für die vereinbarte Mietdauer ist nach Auslieferung des Schildes sofort fällig.
5. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und das gemietet Bauschild an die Bauschildvermietung GmbH & Co. KG zurückzugeben.
6. Bei verspäteter Rückgabe des Schildes wird für jeden angefangenen Monat eine Nutzungsentschädigung in Höhe eines monatlichen Mietzinses fällig. Diese ist jeweils am 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig.
7. Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich nach Vertragsschluß dafür Sorge zu tragen, daß der Bauherr diesem Vertrag als weiterer Mieter zu gleichen Rechten und Pflichten beitritt. Weist der Mieter diese Mitverpflichtung auf Anforderung von der Bauschildvermietung GmbH & Co. KG nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung nach, kann die Bauschildvermietung GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten.
8. Das gemietete Bauschlid ist und bleibt Eigentum der Firma Bauschildvermietung GmbH & Co. KG.
9. Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Bauschild gegen Verlust und Beschädigung über seine eigene Bauwesenversicherung zu versichern. Er haftet für alle Schäden, die an dem Mietobjekt während der Dauer der Überlassung auftreten. Dies gilt gleichermaßen für Schäden, die durch den Mieter oder durch Dritte verursacht werden.
10. Die Bauschildvermietung GmbH & Co. KG behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Bauschild auch mit Werbung bis zu 1/12 der Gesamtschildgröße in eigener Sache zu versehen.
11. Die Demontage oder das Umstellen des gemieteten Bauschildes –ausgenommen zum Zwecke der Rückgabe nach Vertragsende- darf nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von der Bauschildvermietung GmbH & Co. KG erfolgen.
12. Nach Ablauf der Mietdauer und bei Zahlungsverzug ist die GmbH & Co. KG berechtigt, das Schild nach erfolgloser Fristsetzung mit entsprechender Androhung jederzeit selbst oder durch Beauftragte zu entfernen, auch wenn es im Erdreich fest verankert ist. Dazu gestattet der Mieter der Bauschildvermietung GmbH & Co. KG hierdurch unwiderruflich den Zugang zu dem Montageorten.
13. Sollte eine oder mehrere der vorstehend genannten Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund.